Interview mit Dr. Gärtner zum § 27 DSGVO

Haben Sie Ihren Vertreter in der EU?

Mancher Bürokratie muss man halt gehorchen, da hilft nix, außer es zu tun. § 27 der Datenschutzgrundverordnung besagt sinngemäß, dass nichteuropäische Unternehmungen, die europäische Kunden haben, einen Vertreter als Anlaufstelle in der EU benennen müssen.

Was sich im ersten Moment kompliziert anhört, ist an sich ganz einfach. Machen Sie als nichteuropäisches Unternehmen Geschäfte mit EU-Bürgern, benötigen Sie eine Anlaufstelle, die Ihre an Sie gerichtete Post, Rücksendungen, Reklamationen o. Ä. entgegennimmt. Diese Anlaufstelle MUSS sich in der EU befinden.

Soweit der Paragraf 27 der DSGVO.

Frage an Sie: Haben Sie eine solche Anlaufstelle für Ihre Kunden? Nein - dann rufen Sie uns an oder schreiben direkt an adresse@beredsam.de

Die Lösung für Sie

Bei uns mieten Sie Ihre Geschäftsadresse direkt in Berlin. Wir nehmen unter einer ladungsfähigen Anschrift Ihre Post entgegen und wickeln die Weiterleitung zu Ihnen ab.

Unser Begleiter ist der Rechtsanwalt für Datenschutz, Dr. Gärtner. Er empfiehlt unsere Dienstleistung uneingeschränkt. Sehen Sie dazu dieses Video.

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