Was bedeutet das Paket VA27?
Angenommen, Sie sind Schweizer Unternehmer/-in. Viele Ihrer Kundinnen und Kunden sitzen beispielsweise in Deutschland. Nun verlangt die DSGVO im Artikel 27, dass Sie innerhalb der EU für die Geschäfte in der EU einen Vertreter bestellen. Wozu? Um Ihrer Kundschaft die Möglichkeit einzuräumen, unkompliziert Reklamationen oder Rücksendungen in der EU loszuwerden.
Diese Funktion der Vertretung nehmen wir Ihnen unkompliziert ab und Sie haben eine Sorge weniger.
Schauen Sie dazu auch das kurze Video, dass wir mit Dr. Stefan Gärtner, Rechtsanwalt für Datenschutz, aufgenommen haben:
Einige von Ihnen denken jetzt bestimmt: Das klingt nach Angstmache, mich wird es nicht treffen. Aber was, wenn durch Betriebsprüfungen bei europäischen (deutschen) Unternehmen herauskommt, dass Sie mit diesen Geschäft machen? Es könnte eng werden, teuer werden - und das muss nicht sein! Artikel 27 DSGVO ist schlicht verpflichtend.
Die Adresse für den Vertreter nach Artikel 27 DSGVO muss ladungsfähig sein und ist dafür da, Reklamationen, Rücksendungen o. Ä. in Empfang nehmen zu können. Egal, mit welchem Kunden in welchem europäischen Land Sie Geschäfte machen: Hauptsache, Sie haben einen Vertreter in Europa (in diesem Falle die beredsam GmbH in Berlin) - dann sind Sie abgesichert.
Wir stellen Ihnen die Geschäfts- und Vertreteradresse, die Weiterleitung von eingehenden Postsachen und sind gleichermaßen Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, die den Vertretersitz in Europa kontrollieren.