Warum muss die wirtschaftlich berechtigte Person ein Post-Identverfahren durchlaufen?
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, eine Identitätsprüfung, gleichwertig einer Ausweiskontrolle vor Ort, durchzuführen. Das betrifft die wirtschaftlich berechtigte Person oder die wirtschaftlich berechtigen Personen.
Den Flyer der Berliner Senatsverwaltung zu Ihren Mitwirkungspflichten als Kunde können Sie hier downloaden.
Wir wünschten uns auch weniger Bürokratie, aber es ist nun mal so.